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| Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen | |||
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Die TM Selbsthilfegruppe bedankt sich sehr herzlich für die Zuwendungen im Rahmen der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 SGB V. Die Arbeit unserer Selbsthilfegruppe wurde im Jahr 2005 im Rahmen dieser Förderung unterstützt von den Bundesverbänden folgender Krankenkassen: AOK Förderpool "Partner der Selbsthilfe": - Bundesknappschaft - IKK - BKK - See-Krankenkasse - Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen: - Gmünder Ersatzkasse - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - Hamburg-Münchener Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - HZK - Krankenkasse für Bau- und Holzberufe - KEH Ersatzkasse |
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